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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dekontamination Verletzter - Rahmenkonzept | 170 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 367674 | ||
Datum | 25.10.2006 22:27 MSG-Nr: [ 367674 ] | 230339 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam ÜMANV-S und T sind (bis auf den Einheitsführer) komplett aus dem Regel-RD. So wie es sein soll. Wo steht das die ÜMANV-T aus dem Regel-RD kommen muß ? Geschrieben von Andreas Bräutigam bis auf den Einheitsführer Der also keinerlei Feldkompetenz hat in dem was er da führt ? Geschrieben von Andreas Bräutigam in der zweiten Welle kommen RAss von zu hause wo ist der Unterschied, Beamte aus der Freizeit zu holen (AzVoFeu?) oder RAs der HIOs zu holen ? Da dürfte der Zeitunterschied eher zu lasten der Beamten gehen, wenn es da keine Residenzpflicht gibt. Vgl. Diskusion zum drohendne Wegfall des 24h Stundendienstes. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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