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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | eigener FME,Schleifen | 51 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 370293 | ||
| Datum | 12.11.2006 12:48 MSG-Nr: [ 370293 ] | 15222 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Philipp Merkle Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, könnte mir aber vorstellen, dass man das sonst bei böser Absicht leicht als unzulässiges Abhören des BOS-Funks auslegen könnte? bin zwar auch kein Jurist, sehe ich aber trotzdem anders. Wenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat. Gruß Sebastian | ||||
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