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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaeigener FME,Schleifen51 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin370295
Datum12.11.2006 12:52      MSG-Nr: [ 370295 ]15380 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sebastian RakWenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat.

ich setze noch einen drauf, wenn z.B. mal zu wenig Kameraden aufgrund der schlechten "Meldersituation" zum Alarm erscheinen und etwas "passiert", dann kann man m.E. den Spieß eher umdrehen und von Organisationsverschulden sprechen.

Gruß
Sebastian



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