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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | eigener FME,Schleifen | 51 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 370295 | ||
| Datum | 12.11.2006 12:52 MSG-Nr: [ 370295 ] | 15380 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Rak Wenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat. ich setze noch einen drauf, wenn z.B. mal zu wenig Kameraden aufgrund der schlechten "Meldersituation" zum Alarm erscheinen und etwas "passiert", dann kann man m.E. den Spieß eher umdrehen und von Organisationsverschulden sprechen. Gruß Sebastian | ||||
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