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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaeigener FME,Schleifen51 Beiträge
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 370427
Datum13.11.2006 10:55      MSG-Nr: [ 370427 ]15324 x gelesen

Geschrieben von Sebastian RakWenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat.

Wie funktioniert das denn eigentlich, wenn er einen Melder ohne Mithören hat, für was sollte er dann bestraft werden wenn er eh nichts hören kann ????

Munter bleiben, Lüke



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