Geschrieben von Sebastian KruppGeschrieben von Oliver Sanders
der Versicherungsschutz gilt ab Alarmierung, WIE diese erfolgt ist meiner Meinung nach egal. Oder wie wäre es, wenn ein Kamerad alarmiert wird, der bei Dir zu Besuch ist? Dann bist Du ja auch nicht gemeint und müßtest "streng genommen" zu Hause bleiben!?!?
Geschrieben von Thomas Burghart
Strenggenommen ja!
Die Diskussion gabs in einem anderen Forum schonmal, da scheiden sich die Geister, da es offensichtlich keine eindeutige Aussage oder Regelung dazu gibt (oder doch? Dann her damit.).
Ich habe eine Anfrage an die FUK Niedersachsen gestartet. Eigentlich müßten die das doch wissen, oder?!
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