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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Sehvermögen | 14 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 371215 | ||
Datum | 16.11.2006 23:54 MSG-Nr: [ 371215 ] | 7628 x gelesen | ||
Mahlzeit. Also ist eine korrigierte Restsehschärfe unter 0,7 ein Ausschlussgrund. Die genannten 10% sind aber doch (hoffentlich!?) der unkorrigierte Wert? Interessanter als die G26.3 dürfte vermutlich die FeV sein, deren Grenzwerte und Ausnahmeregelungen für Alt- und Neubesitzer bzw. FE-Erwerber habe ich aber gerade auch nicht im Kopf.... Dazu kommt vermutlich noch die Tauglichkeit für Bildschirmarbeit? Gruß, Henning | ||||
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