News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Fahrerlaubnisverordnung
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaSehvermögen14 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW371215
Datum16.11.2006 23:54      MSG-Nr: [ 371215 ]7628 x gelesen

Mahlzeit.

Also ist eine korrigierte Restsehschärfe unter 0,7 ein Ausschlussgrund.

Die genannten 10% sind aber doch (hoffentlich!?) der unkorrigierte Wert?

Interessanter als die G26.3 dürfte vermutlich die FeV sein, deren Grenzwerte und Ausnahmeregelungen für Alt- und Neubesitzer bzw. FE-Erwerber habe ich aber gerade auch nicht im Kopf....

Dazu kommt vermutlich noch die Tauglichkeit für Bildschirmarbeit?

Gruß,
Henning



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.110


Sehvermögen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt