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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Allgemeines zur Verantwortung im Einsatz... | 27 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Eschwege / Hessen | 372143 | ||
Datum | 22.11.2006 10:49 MSG-Nr: [ 372143 ] | 8090 x gelesen | ||
Hallo, ich habe ein Problem, vielleicht kann mir jemand helfen. Folgendes: Beim Ausrücken eines Truppfahrzeuges (RW2) übernahm ein ausgebildeter Truppführer mit TH VU Ausbildung die Einheitsführung seines Fahrzeuges. Allerdings waren die zwei anderen Kameraden ausgebildete Gruppenführer. Im Nachhinein wurde dann seitens der Wehrführung muniert, dass das so nicht sein könne. Begründung: Wenn der Truppführer einen Fehler macht hat der Gruppenführer als Fahrzeugbesatzung trotzdem die Verantwortung. Nach meiner Meinung stimmt das so nicht, dann dürfte sich auch kein Gruppenführer auf einem Fahrzeug auf den Platz des Fahrzeugführers setzen wenn er unter den Besatzungsmitgliedern z.B. einen Zugführer hat. Kann mir vielleicht jemand sagen wo es geschrieben steht dass das wirklich so ist, oder vielleicht doch nicht stimmt? Achso was ich vergaß, die Alarmierung hieß VU, im Nachinein stellte sich dann raus dass es sich um Gefahrgut handelte, beide GF des RW hatten eine GABC-Einsatz Ausbildung. Für Eure Hilfe danke ich im Voraus. | ||||
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