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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgehuniform noch zeitgemäß? war:Fw-Abt. quittiert Dienst | 100 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 372150 | ||
Datum | 22.11.2006 10:58 MSG-Nr: [ 372150 ] | 58372 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Michael Hilbert Wenn die Kommune festlegt, was Dienstkleidung ist, dürfte es doch kein Problem geben :-) Das Feuerwehrgesetz von BaWü schreibt z.B. u.a. im § 3 "Aufgaben der Gemeinden": "Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind einheitlich zu bekleiden" Abgesehen, dass ich da jede Menge Gesetzesverstöße feststellen kann ;-))), legt es ihr durchaus einen Entscheidensspielraum an. Dass ich die "Ausgehuniform" beschaffen muss, steht nirgends. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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