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RubrikEinsatz zurück
ThemaMindeststärke beim Atemschutzeinsatz - Rechtsgrundlage13 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW373371
Datum29.11.2006 16:43      MSG-Nr: [ 373371 ]4329 x gelesen

Hallo,
mal ein blöde Frage. Wie stark muß eine Mannschaft mindestens sein, bevor sie in einen Atemschutzeinsatz (Innenangriff) geht ? Nein, es geht sich NICHT um einen konkreten Fall, sondern vielmehr um rechtliche Grundlagen.
Mir fällt spontan die FwDv 7 ein. Ich begründe die Mannschaftstärke für mindestens eine Staffel wie folgt:
1 Einsatzleiter
1 Maschinist
2 Angriffstrupp
2 Sicherheitstrupp
6 Gesamt also Staffel
Gibt es andere, ggf. widersprechende Vorschriften / Rechtgrundlagen?
Klar sind mehr Leute immer besser, aber für den absoluten Grundschutz, von dem ich jetzt mal ausgehe. Fahrzeugtechnik (Löschwaser usw. ) mal ganz außen vor.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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