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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Mindeststärke beim Atemschutzeinsatz - Rechtsgrundlage | 13 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 373371 | ||
Datum | 29.11.2006 16:43 MSG-Nr: [ 373371 ] | 4329 x gelesen | ||
Hallo, mal ein blöde Frage. Wie stark muß eine Mannschaft mindestens sein, bevor sie in einen Atemschutzeinsatz (Innenangriff) geht ? Nein, es geht sich NICHT um einen konkreten Fall, sondern vielmehr um rechtliche Grundlagen. Mir fällt spontan die FwDv 7 ein. Ich begründe die Mannschaftstärke für mindestens eine Staffel wie folgt: 1 Einsatzleiter 1 Maschinist 2 Angriffstrupp 2 Sicherheitstrupp 6 Gesamt also Staffel Gibt es andere, ggf. widersprechende Vorschriften / Rechtgrundlagen? Klar sind mehr Leute immer besser, aber für den absoluten Grundschutz, von dem ich jetzt mal ausgehe. Fahrzeugtechnik (Löschwaser usw. ) mal ganz außen vor. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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