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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Altpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung | 15 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8A., Herdecke / NRW | 377384 | ||
| Datum | 28.12.2006 23:07 MSG-Nr: [ 377384 ] | 6565 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich führe gerade eine lustige rechtliche Diskussion mit einer Bekannten. Wenn jemand einen Altpapiercontainer, Altkleidercontainer oder PVC-Mülleimer in Brand setzt, ist dies nach § 306 StGB (Brandstiftung) nicht klar definiert. Im Paragraph ist ein solcher Tatbestand unter den Ziffern 1-6 nicht aufgeführt. Handelt es sich bei dem Tatbestand (vorsätzliche Brandstiftung an einem A-Container) lediglich um Sachbeschädigung (§ 303) oder doch um Brandstiftung? Habt ihr schon vergleichbares gehört (praktische Fälle). Oder sind Euch sogar Urteile bekannt. Ich bitte um Eure Meinungen Viele Grüße Arnie | ||||
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