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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Altpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung | 15 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 377432 | ||
| Datum | 29.12.2006 10:31 MSG-Nr: [ 377432 ] | 6013 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Das wird dann Einsatzrechtlich interessant, weil man als Feuerwehr z.B. in NRW hierfür im Regelfall keine Ermächtigung zum Betreten des Grundstückes hat, wenn es der Eigentümer verbietet. Wenn der Eigentümer es selbst zum Zwecke der Entsorgung abgefackelt hat, dürfte es schon schwer werden, hier eine Zuständigkeit für die FW zu finden, da es dann kaum als Schadensfeuer eingestuft werden kann. Ich verstand Jürgen allerdings so, dass jemand anders als der Eigentümer an dem Haufen gezündelt hat. Gruß Peter | ||||
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