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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Altpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung | 15 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 377488 | ||
| Datum | 29.12.2006 14:36 MSG-Nr: [ 377488 ] | 6023 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Jürgen M@yer Ein Schaden wird da ja nicht entstehen - eher hilft der Brand dem Grundstücksbesitzer bei der Beseitigung des Reisig. Dass das ganze "nur" eine Sachbeschädigung ist, hat Katja ja geschrieben, es kommt da auch nicht darauf an, dass das Reisig wertlos ist, es bleibt erstmal Sachbeschädigung. Allerdings werden Sachbeschädigungen in der Regel nur auf Antrag verfolgt (§303c StGB), wenn der Eigentümer also eigentlich ganz dankbar dafür ist, dass es jemand abgefackelt hat, braucht er ihn ja nicht anzuzeigen. Dann geht der Brandstifter (der keiner ist) wieder straffrei aus. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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