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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Frage zu Schnittschutz Bekleidung nach EN 381 | 21 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 380111 | ||
| Datum | 12.01.2007 10:34 MSG-Nr: [ 380111 ] | 7190 x gelesen | ||
Hallo, interessant dabei: In der Beladeliste für die DL(K) 23/12 nach DIN 14701, Teil 2 ist eine Motorsäge mit Verbrennungsmotor (also keine Elektrokettensäge!) aufgeführt, aber KEINE Schutzkleidung. In der neuen Liste für die DLA(K) 23/12 taucht zusätzlich zur Verbrennungsmotorsäge schon mal der Schutzhelm auf, aber nach wie vor keine Schnittschutzkleidung... Beim RW und (H)LF 20/16 stehen zwei Satz Schnittschutzkleidung Form C (Hose oder Beinlinge) drin. a) es besteht aber keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge, z.B. LF 16/12 ??? Oder hat die FUK da auch zugeschlagen (sinnvollerweise)? b) warum will man einen Helfer ebenso ausrüsten wie einen Sägenführer? Denn nach UVV ist der Sägenführer dafür verantwortlich, bei laufender Säge einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Oder anders: Während des Sägens hat niemand anders im Sicherheitsbereich des Sägenführers sich aufzuhalten. Soll da jemand helfen, muss die Säge abgestellt sein. Und die Schnittschutzjacke ist sinnvoll, aber bei der Kleidung nicht zwingend vorgeschrieben??? Gruß Jan | ||||
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