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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | der erste tote Feuerwehrangehörige?? | 30 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 381605 | ||
| Datum | 19.01.2007 12:27 MSG-Nr: [ 381605 ] | 10730 x gelesen | ||
| Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Marco Vollmer ich denke da es aufm weg vom einsatz nach hause war, wird es ein dienstunfall sein. Auch wenn es tragisch ist, vermutlich nicht:* Definition des Arbeitsunfalls nach SGB 7: § 8 Arbeitsunfall (1) 1Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). 2Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Trifft i.d.R. für Herzinfarkt, Schlaganfall u.ä. nicht zu. *ob man das persönlich für "richtig" hält, ist eine andere Sache... MkG Sascha | ||||
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