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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ab welchem BJ Gurte in FW-Fahrzeuge? - Nachrüstpflicht? - war: TLF auf | 8 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 385857 | ||
Datum | 12.02.2007 13:39 MSG-Nr: [ 385857 ] | 5445 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rainer Müller Ab welchen Baujahr sind eigentlich Sicherheitsgurte für Feuerwehrautos vorgeschrieben? Auszug aus Einsatzfahrzeuge - Technik, Reihe www.einsatzpraxis.org: 4.4.2Gurtstraffer/Gurtsysteme Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen und davon abgeleitete Fahrzeuge (d.h. auch Fahrzeuge der Feuerwehr) müssen ab dem Baujahr 1992 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Nach § 21a StVO müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge existiert nicht, wo es aber baulich möglich ist und das Fahrzeug noch entsprechend lange gefahren werden soll, ist eine Nachrüstung sicherlich sinnvoll. Studien der DEKRA zeigen, dass etwa 90 Prozent aller LKW-Fahrer sich nicht angurten und dies, obwohl nach dem Ergebnis verschiedener Studien aus den Jahren 1986 bis 2000 die Verletzungsschwere durch den angelegten Sicherheitsgurt um 50 bis 80 Prozent gemindert werden könnte. Wenn man sich die Anschnallquote bei Einsatzfahrten vor Augen führt, so wird diese leider bei realistischer Betrachtung noch weit geringer sein! Kein Airbag kann einen nicht angelegten Sicherheitsgurt ersetzen. Kein Fahrzeuginsasse kann sich mit den Händen abstützen, wenn der Aufprall mit mehr als Schrittgeschwindigkeit erfolgt! ... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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