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ThemaBrandstifter und Urkundenfälscher in der Feuerwehr :-(56 Beiträge
AutorAndr8e K8., Nienburg / Niedersachsen386359
Datum14.02.2007 16:46      MSG-Nr: [ 386359 ]16077 x gelesen

Geschrieben von Thomas Edelmann Da wird ein Führungszeugnis beantragt und zwar nicht die "einfache"version die man selbst bekommen würde, sondern die Vollversion die nur an Behörden geht.

Inwiefern unterscheiden sich die beiden Versionen denn voneinander? Oder anders gefragt, was steht denn in der Vollversion alles drin, und warum darf ich als Betroffener (hypothetisch jedenfalls, ich weiss ja von mir, dass ich nichts ausgefressen habe) das nicht selbst einsehen?

Was das Kernthema angeht: Auch ich bin der Meinung, dass ein Führungszeugnis nicht unbedingt viel aussagt (ich bekomme beruflich so etwa drei bis fünf davon im Monat auf den Tisch), aber durchaus als "Abschreckungstool" dienen kann, um gewisse Personenkreise schon von vornherein fernzuhalten.
Ansonsten gehe ich aber konform mit der Meinung, dass darüber hinaus keinerlei Wertung vorgenommen werden darf, was Dinge wie Nationalität, Hautfarbe etc. angeht. Nur eins finde ich enorm wichtig, auch entgegen jeglichen Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetzen, nämlich dass der Bewerber ein einwandfreies Deutsch spricht und versteht. Im Einsatz ist weder Zeit noch Raum für Missverständnisse, und ich möchte da nicht anfangen, mit Zeichensprache rumzuhampeln.



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