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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Brandstifter und Urkundenfälscher in der Feuerwehr :-( | 56 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 386365 | ||
| Datum | 14.02.2007 17:23 MSG-Nr: [ 386365 ] | 16065 x gelesen | ||
Mahlzeit, weil sich für mich der Sinn immer noch verschliest und das hat Katja in ihren Beitrag für mich ebend so beschrieben: Geschrieben von Katja Midunsky
Ich kann damit keine potentiellen Brandstifter erkennen so lange ebend oben genannte Bedningungen erfüllt sind. Des weiteren werden auch Einträge automatisch gelöscht, auch wenn sie schwerer ausgefallen und dementsprechend Abgeurteilt wurden: Geschrieben von Bundeszentralregister Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Klar kann man hier von einer Teilabsicherung sprechen die aber imho sehr lückenhaft ist. Meines erachtes ist da ein intensives persönliches Gespräch sinnvoller. Gruß Sven | ||||
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