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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaGefahrguterkennung einfach gemacht11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen386939
Datum18.02.2007 15:59      MSG-Nr: [ 386939 ]6827 x gelesen

Moin

Die Antworten liegen doch auf der Hand:

Geschrieben von Magnus Hammerl- gelten diese Merkmale nur wenn entsprechende Funktionskennzeinungswesten getragen werden und der PKW mittels Dachaufsetzer ausgestattet ist oder generell?Wegen der Sonderrechte, die irgendwo stehen und was mit Blaulicht zu tun haben, kann der KBM machen was er will.

Geschrieben von Magnus Hammerl- inwiefern besteht dafür Versicherungsschutz?Versicherungsschutz? Bist du jeck? An dem PA, den der KBM (noch originalverpackt) im Kofferraum liegen hatte, war eine Rettungsschere befestigt - da besteht doch kein Versicherungsschutz mehr!

Geschrieben von Magnus Hammerl- von welchen Feuerwehrverbänden wird diese Vorgehensweise empfohlen?Der LFV Bayern gab zu Bedenken, dass der KBM, hätte er dünne Hosen getragen, die giftigen Dämpfe viel eher gerochen hätte...
Das Innenmysterium Niedersachsen beanstandete, der KdoW habe weder 2500 Liter Wasser an Bord, noch mindestens Staffelbesatzung und bezweifelte umgehend, dass man sowas in Niedersachsen überhaupt kaufen darf.
Schlussendlich schlug das IM Rheinland-Pfalz vor, man könne den kostspieligen Dienstwagen incl. KBM doch konstengünstig ersetzen, indem man einen ZFü per Fahrrad, einen Funker mit Kettcar und irgendein anderes hohes Tier per Bollerwagen an der Einsatzstelle zusammenzieht - die wären dann genauso gut.

Geschrieben von Magnus Hammerl- bei welchen Lehrgängen (auf Kreis- oder Landesebene) wird dies von den Ausbildern erzählt und somit zum ungeschriebenen Gesetz?Bei Lehrgängen wird lediglich publiziert, dass der Dienstwagen einen 2,8-Liter-Motor hatte, der KBM 38 Jahre alt war und der Durchmesser seines Schlauchs genormt ist - alles sachlich richtig, aber...

*Alberne Grüße*
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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