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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387004
Datum19.02.2007 10:54      MSG-Nr: [ 387004 ]16656 x gelesen

Geschrieben von Lars TiedemannDu schreibst nebenbei ja auch ein paar Büchlein und verdienst damit VERMUTLICH auch ein wenig Geld nebenbei. Aber deswegen ist doch auch nicht alles falsch was Du sagst/schreibst....

Nein, aber es MEINE/Unsere fachliche Meinung... (und wir versuchen das nicht als "Gesetz" zu verkaufen, auch wenn wir davon überzeugt sind, dass wir mit unserer Meinung recht haben)


Geschrieben von Lars TiedemannMacht Ihr das in Düsseldof so?!

Ja, weil sonst ein sinnvoller und sicherer Einsatz nicht möglich ist.
Davon ab hast Du in Deiner Ausrüstung jede Menge Widersprüche, CF hat eine von mir vor Jahren dazu mal schnell in einer längeren Diskussion mit der EXAM dazu erstellte Liste in Auszügen ja wiedergegeben. Da hab ich noch keinerlei Antworten drauf, abgesehen davon, dass einige meinen, dass ein um den PA gehängter genormter (ungeprüfter!) Leinenbeutel genauso wie ein um den Hals hängender, im Gegensatz zu einem z.B. aus nicht brennbarem hergestellter Holster für Schlaufen, Bänder, Scheren usw.) KEINE Veränderung der PSA wäre. Eine Meinung, die ich weder fachlich noch mit GMV nachvollziehen kann.


Geschrieben von Lars TiedemannDann kannst Du mir als Branddirektor (?) auch sagen, was für rechtliche Konsequenzen das hat?!

1. ja
2. das hängt vom Richter ab (und zwar sowohl für die Unterlassung der sinnvollen/notwendigen Ausrüstung, wie der bekannten (!) Gefährdung zulässiger Ausrüstung, wie auch von der ergänzenden Ausrüstung)

=> ggf. Gefährdungsbeurteilung erstellen

Das Thema ist schon Jahre alt - auch hier. Die Verbände schlafen hier leider nach wie vor und lassen die Basis im Regen stehen. Auch die in Vorbereitung befindliche RL 08/05 ist hier bisher KEINE Hilfe!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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