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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Persönliche Schutzausrüstung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Persönliche Schutzausrüstung
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387012
Datum19.02.2007 11:08      MSG-Nr: [ 387012 ]17362 x gelesen

Hallo,

das hier habe ich im letzten Jahr fürs Fw-Magazin geschrieben, das hab ich inhaltlich auch auf der vfdb-Tagung so gegenüber Vertretern des Ref. 8 der vfdb geäußert und diese Meinung vertrete ich seit Jahren.
Geregelt wurde dazu bisher nichts, obwohl der DFV noch vor der Interschutz dazu einen "runden Tisch" angekündigt hatte - auf den warte ich noch heute...

Regeln wir uns im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode?


Kaum sind die Diskussionen um die ?gefährlichen weil elektrisch ungeprüften? Hohlstrahlrohre verblasst, weil die ausländischen Kollegen bzw. die EU hier keinerlei außergewöhnliche Gefährdung bzw. Regelungsbedarf sah und eine europäische Norm für Strahlrohre daher keine entsprechenden Prüfungen vorsehen wird, geht das Anlaufen gegen das Gestrüpp bzw. die Gummiwände der Zertifizierungen, Normen, Unfallverhütungs- und Feuerwehrdienstvorschriften für die Praxis weiter.

Ein paar fragende Beispiele:
- Darf ?PSA? - oder Teile davon verändert werden?
- Was ist eine (relevante) Veränderung einer PSA?
- Was ist mit ?nicht genormter?, aber erforderlicher bzw. sinnvoller Zusatzausrüstung ?am Mann?? (Z.B. Fluchthauben, Handmonophone bzw. Hörsprech-Garnituren für Handfunkgeräte, Messer/Scheren/Keile/Bandschlingen usw.)
- Was ist für ein Funkgerät oder dessen Zubehörteile wichtiger? Die Prüfung nach der PSA in deren Kombination sie getragen werden sollen (also z.B. Handmonophon an der Jacke, Hör-Sprechgarnitur an/in der Maske) bzw. nach den BOS- bzw. Hersteller-Vorgaben? Was ist wenn eine der Prüfungen - oder sogar beide - fehlen?

Kaum jemand versteht, wieso ein auch nicht annähernd nach ?HuPF? bzw. DIN EN 469 geprüfter Feuerwehr-(Unsicherheits-)Haltegurt nach DIN 14927 sehr wohl fest umgeschnallt, also zusammen mit HuPF bzw. DIN EN 469-Kleidung getragen werden (vgl. GUV-C 53, § 12) darf, während das Aufschieben eines oder mehrerer Trageholster für Holzkeile, Schere/Messer, Bandschlingen auf denselben Gurt - oder noch schlimmer auf die ?heilige? PA-Begurtung genauso wie das Einhängen eines Fangleinenbeutels zum Erlöschen der Zulassung dieser PSA führen soll (vgl. Infoblatt 3 der EXAM)?

Wir wissen aus der Auswertung des tödlichen Unfalls von Kollegen Stampe Köln sowie aus der seither geführten intensiven Diskussion und der Auswertung noch mehrerer anderer Ereignisse (vgl. www.atemschutzunfaelle.de), dass die Einsatzkräfte im Innenangriff ?am Mann? neben geeigneter PSA mit notwendigen Geräten bzw. Hilfsmitteln (FuG mit Handmonophon oder Sprechgarnitur, Lampe, Schere/Messer, Leine, Kennzeichnungsmaterial, Keile, Schlauchhalter/Bandschlingen ggf. Fluchthauben usw.) auszustatten sind, um ihren gefährlichen Job gut, schnell und möglichst sicher durchführen zu können.
Dazu kommt noch das weitere ?Handwerkszeug? wie (Hohl-)Strahlrohre, Schläuche, Brechwerkzeug sowie glücklicherweise in immer mehr Fällen auch eine Wärmebildkamera.

Würde man einen Feuerwehrangehörigen (FA) mit derzeit verfügbarer ?geprüfter? Ausrüstung in den Einsatz schicken, so hätte der FA das Funkgerät z.B. in der Überjacke (?Funkverkehrsverhinderungstasche?) mit verschlossenen Klappentaschen. Er hätte KEIN Handmonophon, evtl. eine vom Maskenhersteller frei gegebene Hörsprechgarnitur (wobei hier offen bleiben muss, ob dann auch der Hersteller der von der betreffenden Feuerwehr verwendeten Handfunkgeräte für diesen Typ der Sprechgarnituren eine (BOS-)Freigabe erteilt - ohne die das Benutzen dieses Zubehörteils in Deutschland nicht statthaft ist!). => Er könnte unter Einsatzbedingungen weder sinnvoll passiv hören, noch aktiv sprechen.
Er hätte keine L- oder sonstige Taschen-Lampe, Bandschlinge, Kennzeichnungsmaterial, Messer/Schere o.ä. ?am Mann? befestigt, weil keine davon mit der Überkleidung zur Brandbekämpfung bzw. dem PA geprüft sein dürfte bzw. diese Prüfung mindestens für das Holster fehlen dürfte.
Wenn das Anhängen eines Feuerwehrleinen- oder z.B. auch Such- bzw. Orientierungsleinenbeutels oder auch einer Tragetasche für eine Fluchthaube oder eine Wärmebildkamera an einen Feuerwehr-Haltegurt oder eine PA-Begurtung nicht statthaft sein soll, wenn diese nicht zusammen mit dem Feuerwehr-Haltegurt, der PA-Begurtung und/oder der Einsatzkleidung geprüft worden ist, wieso sollte dann das UMHÄNGEN derselben Ausrüstung um den Hals (also unter dem Kragen), oder um die PA-Flasche etc. zulässig sein? Sowohl Ein- wie auch Umhängen wäre also für diese ungeprüfte Ausrüstung verboten.

Alternativ könnte die Einsatzkraft diese Teile natürlich entweder in den Taschen ihrer Einsatzkleidung tragen (das geht aber aufgrund des darin zur Verfügung stehenden Platzes nur sehr beschränkt - oder z.B. für Fluchthauben gar nicht) bzw. in ihren beiden Händen tragen, dann hat sie aber schon sehr schnell keine Hand mehr für ihre eigentlichen ?Werkzeuge? (Strahlrohr, Schläuche, Brechwerkzeug, Handlampen usw.) frei, geschweige denn eine Rettung durchzuführen...

Wenn Prüfstellen darauf bestehen, dass jede Änderung an einem PA für alle PA-Varianten komplett neu geprüft werden muss, dann verwundert es nicht, dass kein Hersteller von PSA Lust verspürt, irgendwelche Zubehörteile anderer Firmen zusammen mit seiner PSA überprüfen zu lassen. - Es wäre schlicht unbezahlbar!

Ebenfalls ?ungeprüft?, aber dringend erforderlich sind ?Rettungs-PA?, also Atemschutzgeräte, die vom Sicherheitstrupp mitgeführt werden sollen, um einem verunfallten Kollegen bei Bedarf Luft zu bringen. Für diese Anwendung ist in Deutschland kein Atemschutzgerät zugelassen, weil sie nicht so geprüft werden - gibt ja auch keinerlei Vorgaben dafür. Die viel leichteren speziellen Rettungs-PA (Flasche mit Manometer und ggf. Anstoßschutz, verlängerter MD-Leitung und Lungenautomat, ohne Rückentragegestell!), die aus den USA oder anderen europäischen Ländern schon einige Jahre bekannt sind, haben ebenfalls bzw. immer noch keine ?Feuerwehrzulassung? in Deutschland, weil es keine ?Rettungs-PA? nach Norm gibt. Anwender, Hersteller und Prüfstellen drehen sich munter im Kreis. Ergo werden alternativ ?Einzelteile? verkauft und von Feuerwehren selbst zusammengebastelt, oder man besorgt sich die Geräte im Ausland.

Ein interessantes Problem besteht ferner darin, dass es für verschiedene Teile der PSA die an einem FA in derselben Lage getragen wird, völlig unterschiedliche Anforderungsvorgaben gibt. (Vgl. z.B. Anforderungen an die ?europäisch? genormten Feuerwehrhelme, Überbekleidung bzw. Atemschutzgeräte vs in Deutschland speziell genormte PSA-Bestandteile wie Feuerwehr-Haltegurt bzw. Feuerwehrleine...)

Diskussionen im Zusammenhang mit der weltweiten ISO-Normierung gehen anscheinend noch weiter in Richtung Systemprüfungen. Das würde Änderungen oder Ergänzungen für den Anwender praktisch unmöglich machen. Der Einsatz von kombinierten Einheiten mit unterschiedlicher Ausrüstung z.B. PA vom GW-A zu am Mann mitgeführten Helm-Masken-Kombinationen wäre noch unmöglicher, als er das mit den zig Varianten von Normal- oder Überdruck in diversen Anschlußkombinationen de facto heute schon vielerorts ist.

Die Diskussionen in dem Zusammenhang dauern nun schon mehrere Jahre, ohne dass auch nur eine eindeutige Klärung und Definition der Begriffe z.B. einer ?Veränderung von PSA? erreicht worden wäre. Wie schon bei anderen Normen aus dem europäischen Bereich hege ich den Verdacht, dass einiges nur verschieden übersetzt oder gedeutet wurde.
Der Ausweg ?Gefährdungsbeurteilung? ist zwar ein theoretisch gangbarer Weg, aber führt an der Realität der Feuerwehrbasis (Wehrführer freiwilliger Feuerwehren) sicherlich weit vorbei!

Wenn wir so weitermachen, dauert es nicht mehr lange und wir haben den ersten Toten zu beklagen, der zwar mit ?ungeprüften? Ausrüstungsteilen vielleicht oder sogar wahrscheinlich überlebt hätte, aber dafür ?sicher? gestorben ist, weil sich sein Wehrführer nicht getraut hat, gegen ?Prüfvorschriften? zu verstoßen...
Alternativ erreichen wir, dass ?unsere? Vorschriften wegen Praxisferne und Untauglichkeit komplett nicht mehr ernst genommen werden - und wir dann ein generelles Problem mit der Akzeptanz von Regeln haben.

Lassen wir es nicht so weit kommen!

Wo bleibt der runde Tisch von Praktikern, Herstellern, Norm, Verbänden und Prüfstellen, um hier für die Basis mehr Klarheit und Anwendungshilfen zu erzeugen?


Cimolino
Branddirektor
Abteilungsleiter Technik
Feuerwehr Düsseldorf


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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