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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutz76 Beiträge
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387338
Datum21.02.2007 06:29      MSG-Nr: [ 387338 ]20801 x gelesen

Hallo,

dei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss. Auffallen würde es dann, wenn der Maschinist die Daten zur Atemschutzüberwachung aufschreibt und der Druck unter 270bar sein würde, bzw. es würde einem da selber auffallen.

Es ist unzulässig, das Gerät zu betreiben wenn der Flascheninhalt unter den 10% liegt.

mfg Koch



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