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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Atemschutz | 76 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 W.8, Bedburg / NRW | 387351 | ||
| Datum | 21.02.2007 09:13 MSG-Nr: [ 387351 ] | 20779 x gelesen | ||
Geschrieben von Hinrich Koch dei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss. Auffallen würde es dann, wenn der Maschinist die Daten zur Atemschutzüberwachung aufschreibt und der Druck unter 270bar sein würde, bzw. es würde einem da selber auffallen. hi hinrich, naja, das ist aber nicht gerade das, für was eigentlich eine druckprüfung da ist. was macht ihr denn, wenn der druck genau 270 bar anzeigen würde? ihr wisst ja gar nicht, ob die flasche nur noch 270 bar hatte, oder mit 300 bar gefüllt war, aber bei der druckprüfung 30 bar verloren hat. ansonsten kann ich mich den kollegen nur anschließen. 10 bar verlust bei ner druckprüfung ist ok. 10% vom flaschinhalt (300 bar=270 bar) ist auch ok. alles was darunter liegt ist nicht mehr zulässig....also fahrlässig...ne, grob fahrlässig. wie hat ein kollege hier geschrieben: das kann dir den arsch retten.........hätten meine worte sein können ;-) grüße sven | ||||
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