News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388594 | ||
Datum | 27.02.2007 13:27 MSG-Nr: [ 388594 ] | 14429 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Michael Zeleny Bisher konnte mir noch niemand erklären inwieweit die eingehalten werden müssen, Rechtscharakter haben etc. Dem Mann kann geholfen werden, am Beispiel NRW: Der Innenminister ist oberste Aufsichtsbehörde und kann allgemein Weisungen zur Durchführung der Pflichtaufgaben aus dem FSHg erteilen. Dies geschieht z.B. durch Erlass von Feuerwehrdienstvorschriften. Es handelt sich dabei um Verwaltungsvorschriften, die in NRW verbindlich eingeführt wurde. Verbindlich natürlich nur im Rahmen ihres Wortlautes, wenn irgendwo in der FwDV drin steht, "es wird empfohlen", dann ist das natürlich weniger verbindlich als wenn da drin steht, "ein Sicherheitstrupp muss bereitstehen". Gruß Sven | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|