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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikEinsatz zurück
ThemaUS-Militärpolizei behindert Rettungsarbeiten60 Beiträge
AutorAlex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A392262
Datum20.03.2007 19:25      MSG-Nr: [ 392262 ]14328 x gelesen

Einmal vorweg: Militärische Objekte sind mit Sicherheit immer mit Vorsicht zu genießen! Sie fallen auf jeden Fall in die Gefahrengruppe III nach FwDV 500 bei ABC-Einsätzen. D. h., ein Tätigwerden erfolgt nur zusammen mit einer entsprechend berechtigten und fachkundigen Person. Wenn nun Vorbehalte seitens der MP bestanden, dann ist das erst einmal zu akzeptieren. Ggfs. müssen also die Gefahrenabwehrmaßnahmen indirekt erfolgen, also nicht an der eigentlichen Schadenstelle, sondern im Bereich der gefährdeten Objekte.

Ein anderer Punkt: Einmal unanhängig von der Rechtsgrundlage, die hier tatsächlich besteht, spricht "Waffengewalt" für ein defensives Vorgehen, oder nicht? ;-)

Der wichtige und interessante Punkt: Viel interessanter als ein müßige Diskussion zu führen, ob die das nun dürfen oder nicht, die MP, finde ich die Frage:

Müssen Einsätze in militärischen Objekten eigentlich vorgeplant werden? Müssen Feuerwehr-Pläne vorliegen? Wer ist für die (erweiterte) Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständig? - Habt Ihr Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt?

In der Hoffung auf klärende Antworten und mit vielen Grüßen

Alex


"Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater)

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