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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Verkehrsunfall
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
gehobener Dienst
höherer Dienst
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaUmstellung auf Digitalfunk76 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg393301
Datum26.03.2007 22:32      MSG-Nr: [ 393301 ]20221 x gelesen

Geschrieben von Klaus BethgeMal eine Frage an die Praktiker: WIE lange dauert es bei einem Extremfall (ich spreche hier nicht von einem normalen Lagerhallenbrand!), bis die Leitstelle überhaupt einen Überblick hat, WAS da nun wirklich passiert ist?

Den Überblick braucht die Leitstelle nicht selbst.
Anderes Beispiel. Was ist, wenn der RTW und das NEF der zum VU führt vor Ort feststellt, daß es sich um einen vollbesetzen Kleinbus handelt? Das ist in einigen Gegenden aif dem Land ein MANV-Ereignis.
Da muß die ersten eintreffende FüKraft das entsprechende Stichwort an die Leitstelle geben. Ab dann zieht die Leitstelle den Sonderalarmplan raus.

Und ich bin mir ziemlich sicher, daß der Zugführer des nächsten eintreffenden Zuges bei Deiner geschilderten Lage sofort erkannt hat, daß es sich um eine Sonderlage handel...

Nur wenn dafür keine ausreichende Vorplanung besteht (organisatorisch, personell, ausbildungsmäßig,...), dann wird ad hoc versucht mit den Maßnahmen der täglichen Gefahrenabwehr (und den dabei praktizierten Führungs- und Kommunikationsverfahren) eine Lage zu bewältigen, für die sie schlicht nicht gedacht sind.





Geschrieben von Klaus Bethgeaber eine Menge an Großfeuern in meiner Vergangenheit haben mir gezeigt. dass das eben nicht nach Schema F abzuarbeiten ist.

Dann werden sehr viele Fahrzeuge aller Art in Gang gesetzt, die Wehren auf der Alarmfahrt informiert und und und..


Schema F klappt aber ein großes Stück des Einsatzes. Wenn da auf dem DME oder der Alarmdepesche das entsprechende Stichwort steht, dann muß da keiner mehr Fragen. Da wird dann nur noch der Bereitstellungsraum angegeben. Und zwar ein Mal pro Einheit. An das zuständige FüKfz.

Geschrieben von Klaus BethgeÜbrigens: Doch, bestimmte Fahrzeuge bestimmter Dienste wie die Stadtwerke können auch auf den Feuerwehrkanal schalten, stimmt schon!

Desgleichen der zuständige Dezernent!

Und das über Funk auf einem Kanal..
Auch die Rettungsfahrzeuge werden dann von ihrem eigenen Kanal auf den 470 umbestellt.


Hmm. Das System muß man nicht verstehen. Oder? Wenn man natürlich alles auf einen Kanal packt, dann muß das System kollabieren. Normalerweise sollte man genau den anderen Weg gehen...


Geschrieben von Klaus BethgeDa ich von der Tüchtigkeit meiner Wehr überzeugt bin weiß ich auch, wie flexibel die sind - und ich weiß, dass sie nicht zaubern können.


Ja. Aber das ganze Thema hat auch mit Zauberei nichts zu tun. Sondern mit dem was die Führungskräfte spätestens ab dem ZFü (und erst recht in der B Ausbildung für den gD und hD in ihren Ausbildungen lernen).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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