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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaChaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd....7 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP394007
Datum30.03.2007 19:41      MSG-Nr: [ 394007 ]4515 x gelesen

Geschrieben von Rainer HarmsenEs gilt vorab die Betriebssicherheitsverordnung, sobald jemand in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Sorry, wenn ich immer noch nicht ruhe geben. Du scheinst Dich auszukennen. Also wenn immer es (bezahlte) Angestellt gibt müsste die Betriebssicherheitsverordnung gelten? Das würde für BF´s gelten, für LFKS, für Schulen und Kindergärten?

Geschrieben von Rainer HarmsenDie Betriebssicherheitsverordnung mit ihren TRBSen ist nun mal aktueller, wie die UVVen. Ist sie damit nicht automatisch in den o.g. Fällen anzuwenden?



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