Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Chaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd.... | 7 Beiträge |
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 394070 |
Datum | 31.03.2007 08:48 MSG-Nr: [ 394070 ] | 4543 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Das heißt im Klartext jetzt, für die Feuerwehr (zumindest die Freiwillige) ist Prüfung nach BGV bzw GUV derzeit OK
Da ich es nun aber nicht einsehe, dass die Freiwilligen mit anderer "Sicherheit" geprüft werden sollen als die anderen, kann man das nicht einfach ablahnen? Ich meine nicht die Prüfung selbst sondern dass wir sie nach der GUV selber durchführen sollen...
Für Prüfung in Schulen und Kindergärten bzw. auch der Verwaltung selbst nur die BetrSichV.
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