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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!! | 31 Beiträge | ||
| Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 394254 | ||
| Datum | 31.03.2007 18:42 MSG-Nr: [ 394254 ] | 11686 x gelesen | ||
Hallo Ich würde davon strikt abraten verkehrslenkende Massnahmen für Feuerwehrleute einzuführen oder anzuweisen. Wir sind in dem Bereich nicht ausgebildet und sollten es auch aus rein rechtlichen Gründen nicht. Wenn was passieren sollte während unserer Verkehrslenkung - garnicht auszudenken. Der Einsatzleiter hat die Aufgaben seine Einheit /-en vor dem fließenden Verkehr gefährdungsfrei zu schützen. Bei Bundes-, Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen hilft da meist nur Vollsperrung. Auf Bundesautobahnen werden die belegten Spuren plus eine zusätzliche zugemacht bis alle Arbeiten vollzogen ist. Die Polizei ist dem Einsatzleiter Feuerwehr unterstellt bis zur Gefahrenabwehrung. MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | ||||
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