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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!!31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.394349
Datum31.03.2007 22:01      MSG-Nr: [ 394349 ]11654 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferStimmt! Auch bei den Bauigeln ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig! Denen wird alles genau mittels eines Planes vorgegeben. Sind eigentlich nur noch Marionetten der Behörde!
Umso besser. Das sicherlich etwas längerwierige Verfahren sichert, dass Feuerwehr zur unmittelbaren Anwendung darauf nicht zurückgreifen kann.

Geschrieben von Jürgen RinghoferLeiten: ...
Dachte bisher, es wäre ein und dasselbe. Man lernt nicht aus. So ein Forum ist doch was gutes.

Geschrieben von Jürgen RinghoferNEIN! Das kann definitiv nicht jeder. Ich behaupte sogar, dass es Polizisten gibt, die das nicht können. Die Verkehrsregelung ist eine sehr schwierige Materie, welcher bei der Polizei mit extra Lehrgängen begegnet wird.
Das nächste was ich nicht wusste. Gängig ist ja der Merksatz. "Siehst Du Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken." Danach hätte sich mein Vorrat an Kenntniss über die Zeichen ziemliche erledigt. Natürlich reagiert man auch auf Handzeichen. Aber es nützt wenig, eine spezielle Choreographie (geschult bei D!) zu verwenden, den der Rest nur unsicher oder gar nocht folgen kann.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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