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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Schießerei in Feuerwache | 11 Beiträge | ||
| Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 394711 | ||
| Datum | 02.04.2007 12:38 MSG-Nr: [ 394711 ] | 4675 x gelesen | ||
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Das kann ich bestätigten! Vor wenigen Tagen berichtete ich von dem Explosionsunglück, bei dem acht Kollegen zu Tode kamen. Dieses Jahr war das Schlimmste, welches ich in dere gesamten Dienstzeit erlebt habe. Wir hatten eine ungewöhnliche Häufung an Industriebränden. Sechs Wochen nach der Explosion wurde uns ein Kollege auf dem KTW erschossen, viele offene Fragen sind bis heute nicht restlos geklärt. ICH MUSS HIER AUF MEIN EHRENWORT erklären, dass die Sache so passiert ist.. Der Kollege brachte mit einem weiteren FM einen aus einem Landeskranakenhaus entwichenen Patienten aus dem Polizeigewahrsam zurück. Unmittelbar vor einer geschlossenen Schranke, in Sichtweite des Krhs schoss der Patient auf den ihm gegenübersitzenden Kollegen und traf ihn so schwer, dass der Mann kurze Zeit später verstarbt. Vorher gelang es dem Kollegen, dem Patienten noch die Pistole zu entreißen und schoss (alter Grenzschützer) auf den fliehenden Mann und traf ihn ebenfalls tödlich.. WIESO der Patient eine Waffe hatte, das genau ist eine der ungeklärten Fragen! Nach Aussage der Polizei soll er sich so friedlich verhalten haben, als er festgenommen wurde, dass man ihn einfach vorübergehend in die Zelle verbrachte, um auf den KTW zu warten. Hier kam es übrigens zu den einzigen mir bekannten Arbeitsniederlegungen (NICHT ALARMDIENST, der stand nie zur Disposition!)), weil sich sowohl die Führung der BF als auch die Stadtverwaltung gegenüber den natürlich aufgebrachten Feuerwehrleuten sehr sehr ungeschickt, um den höflichsten Terminus zu wählen verhielt. Der Grund war folgender: Damals, nach dem Ex-Unglück kam die Frage auf, ob es sich um einen "qualifizierten Dienstunfall" handele. Dieses hatte entscheidene Auswirkungen auf die Pensionen für die Hinterbliebenen. Es gab (gibt es den noch? Wer weiß das?) einen Passus, der besagte, der tödlich verletzte Beamte hätte nur Anspruch auf die Höchstpension, wenn er die Gefahr erkannt habe. Im Falle der Explosion wollte die Stadt argumentieren, die Kollegen hätten sie im Vorgehen NICHT erkannt. Diese Sache war immer noch in der Schwebe - und da wurden die Kollegen dann fuchsteufelswild! Gruß Klaus | ||||
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