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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Arbeiter aus Kessel mit Natronlauge lebend gerettet | 13 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 396708 | ||
Datum | 11.04.2007 11:11 MSG-Nr: [ 396708 ] | 6451 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerrit Schulmeyer das meinst Du nicht ernst oder? So wie ich das meine durchaus. Geschrieben von Gerrit Schulmeyer Kann eine Menschrettung, und somit die Erhaltung eines der höchsten Verfassungsgüter, irgendwann mal nicht Aufgaben der Feuerwehr sein ?! Die Menschenrettung ist die originäre Zuständigkeit der FW, das zweifele ich nicht an. Geschrieben von Gerrit Schulmeyer Aus meiner Sicht sind das zwei parallele System zum eine die Selbsthilfe durch das Unternehmen und zum anderen die Wahrnehmung einer Gesetzlichen Granantenpflicht durch die Feuerwehr. Da es ein Betrieb mit besonderen Gefährdungen ist, muß der Betrieb mit einem normalen / vorherzusehenden Unfall bis zur Übergabe an den RD allein klarkommen, darauf will ich hinaus. In diesem Fall ist die Feuerwehr mit HA-Kräften und 2 Minuten Fahrzeit zwar vermutlich schnell da, aber trotzdem: Wieso iet der selbstverständlich im Tank angeschirrte Kollege mittels vorzuhaltender Rettungseinrichtung vom bereitstehenden und ausgebildeten Rettungsposten nicht schon bereits aus dem Kesselwagen herausgezogen gewesen? Er steht schließlich für nichts anderes da herum. Daß ein FA überhaupt in den Kessel einsteigen mußte zeigt daß da etwas nicht so gelaufen ist, wie es eigentlich sollte. Und wenn die Feuerwehr das Spiel mitspielt, dann sieht der Unternehmer womöglich keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. Und wenn genau dann das LF auf der Anfahrt in die Dl kracht und es 10 oder 15 Minuten dauert bis die FF eintrifft? Jetzt klarer? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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