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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 397243 | ||
| Datum | 13.04.2007 17:44 MSG-Nr: [ 397243 ] | 19832 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Peter Bernhardt Blaulicht zeigt meiner Meinung nach an das ich Sonderrechte warnehmen will. Das mag ja sein, das dies Deine Meinung ist.... In der StVo steht aber eben: §35 2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Gruss Andi | ||||
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