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| Rubrik | Einsatz | zurück | |||
| Thema | Stuttgart: Feuerwehrmann erlitt Stromschlag bei Löscharbeiten | 41 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397844 | |||
| Datum | 16.04.2007 21:36 MSG-Nr: [ 397844 ] | 9277 x gelesen | |||
| Infos: | |||||
Nein mit der Verlängerung natürlich nicht, aber mit einer Auch ich habe davon gehört, daß so etwas gehen soll. Gleichermaßen habe ich aber auch gehört, daß die Feuerwehr auch eigene Verlängerungen hat und, daß es auch Probleme machen kann wenn man Material der "Kundschaft" verwendet. Mal was Interessantes dazu: M. Ungerer, Strom am Einsatzort: IP 44 ist die Untergrenze, Einsatz Nov. 2006, WEKA-Media (PDF) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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