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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Bandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ? | 43 Beiträge | ||
| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 398828 | ||
| Datum | 21.04.2007 18:10 MSG-Nr: [ 398828 ] | 16014 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Fazit: Für nix ist er wirklich gut, für alles gibts besseres. Diese Behauptung fällt auch mir nicht schwer, nur hilft sie nicht viel. Geschrieben von Peter Hug Danke ! Zufrieden zu sein ist immer schön! Nur, was ist besser? Ein Beckengurt ist derzeit nicht permanent an HuPF verwendbar. Auch eine Seil-(Band-)schlinge muß erst angelegt werden und mit Karabiner.., hoffentlich entgleitet dir nichts unter 0-Sicht... Der Feuerwehrhaltegurt hat den Vorteil, das er außen am Körper getragen wird (wenn man will) und mit der "Abseilöse" schnell und einfach zur Eigenabseilung oder als Seilbremse für Fremdabseilung benutzt werden kann. Er ist ergonomisch nicht optimal, aber wem interessiert das wenn es um Leben und Gesundheit geht? Wie benutzt man eigentlich eine Bandschlinge beim Abseilen einer 3. Person (oder den verletzten Kam.), ich meine wie bremst man hier das Seil? P.S.: Wer springt, war vorher auch "mehr als zufrieden" nur das er dann keinen anderen Weg mehr zur Verfügung hatte... mkg hwk | ||||
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