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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Bandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ? | 43 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 398956 | ||
| Datum | 22.04.2007 18:09 MSG-Nr: [ 398956 ] | 16107 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Hanswerner Kögler Das ist eindeutig und nie in Zweifel gezogen (eine Schlinge allein nützt genau so wenig)! Stimmt. Aber eine Fw-Leine alleine reicht allemal. Deshalb könnte ich grundsätzlich auf jedes zusätzliche Selbstrettungssystem verzichten. Auch mit der Fw-Leine alleine bin ich in der Lage, eine Selbstrettung durchzuführen, wenn ein Festpunkt vorhanden ist und mir etwas Zeit (< 1 min.) bleibt. Ist halt alles nicht zulässig, aber das wäre mir persönlich im Ernstfall egal. Und gerade der Festpunkt und die Zeit sind die entscheidenden Faktoren, egal womit ich jetzt mein Glück versuche. Geschrieben von Hanswerner Kögler Genau das ist ja das Innovative am H.-Gurt nach DIN 14927, das er eine Öse hat, die diesen nicht mehr erfordert. Die aber genau dafür - wie auch der restliche Gurt - nicht zugelassen ist, wirklich sehr innovativ. Wenn es also ohne Zulassung sein soll, dann geht es auch einfacher, nämlich nur mit Fw-Leine. Ist auch nicht zugelassen, würde ich auch keinem beibringen, aber ich würde es für mich persönlich nutzen. Das entspricht in etwa auch dem Hinweis auf die individuelle Gefährdungsanalyse in der DIN 14927. Gruß Markus | ||||
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