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RubrikAtemschutz zurück
ThemaBandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ?43 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen398992
Datum22.04.2007 19:27      MSG-Nr: [ 398992 ]16088 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Markus Groß
Stimmt. Aber eine Fw-Leine alleine reicht allemal. Deshalb könnte ich grundsätzlich auf jedes zusätzliche Selbstrettungssystem verzichten.
Damit hast Du recht. Und ich weiß auch wie der Sachsen- oder Düflersitz zum Abseilen funktioniert. Aber zum Weitergeben scheint mir das etwas Problematisch.

Da "schraube" ich dem Kameraden lieber einen Haken an den Bauch und sage: da hängst du dein Seil ein und dann geht es ab...

Auch mit der Fw-Leine alleine bin ich in der Lage, eine Selbstrettung durchzuführen, wenn ein Festpunkt vorhanden ist und mir etwas Zeit (< 1 min.) bleibt.
Ist halt alles nicht zulässig, aber das wäre mir persönlich im Ernstfall egal.

100% Deiner Meinung!

Und gerade der Festpunkt und die Zeit sind die entscheidenden Faktoren, egal womit ich jetzt mein Glück versuche.
Wobei wir uns gerade mit den Festpunkten so unendlich schwer tun, weil wir brauchen ja den Segen von div. Bürgerrechtsbewegungen, der Totalversicherer und vom Papst...

Dabei haben prof. Höhenarbeiter schon Teleskopspreizstangen für Fensteröffnungen usw.

Die aber genau dafür - wie auch der restliche Gurt - nicht zugelassen ist, wirklich sehr innovativ.
Die "Innovation" bezog sich nur auf die (so sehr angeprangerte, weil doch in EN... nicht dargestellte, aber sonst bei Autos sieht man die Norm natürlich nur als Mindestforderung usw. usw.) Öse, einer Abseilacht sehr nahe kommend...

Aber ich glaube ja auch schon langsam, der dt. FA braucht Ganzkörperkondome und ständige Begleitung durch Presse und TV um seinen Heldenmut anzustacheln und mal sehen was da noch alles noch kommt.

Wenn es also ohne Zulassung sein soll, dann geht es auch einfacher, nämlich nur mit Fw-Leine. Ist auch nicht zugelassen, würde ich auch keinem beibringen, aber ich würde es für mich persönlich nutzen. Das entspricht in etwa auch dem Hinweis auf die individuelle Gefährdungsanalyse in der DIN 14927.
Ja, aber schon ist sie wieder da die Frage: Und wie bildet man die FA darin aus? ganz im Sinne der Zulässigkeit und UVV, sonst nutzt es ja keinem!
Und wie verhält sich das mit den anderen Risiken bei der Brandbekämpfung im IA?


mkg hwk

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