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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung bei der BF trotz Ersatzdienst | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 401391 | ||
Datum | 04.05.2007 17:27 MSG-Nr: [ 401391 ] | 8693 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Jakob Theobald Wenn also Sören nach dem Abi direkt ins Studium gegangen ist, hat überhaupt keine Notwendigkeit bestanden sich für einen Ersatzdienst zu verpflichten. Wenn Sören Ersatzdienst leisten würde (was er ganz offensichtlich nicht tut), dann würde er jetzt nicht studieren. Dann hätte Sören nämlich einen Antrag gestellt und wäre anschließend als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden und würde jetzt Essen ausfahren oder Möwen auf Scharhörn zählen oder vierblättrige Kleeblätter auf dem Brocken oder was man sonst so im Zivildienst macht. Merke: Der Zivildienst nach ZDG ist ein Ersatzdienst. Die Freistellung vom Wehrdienst nach WehrPflG ist KEIN Ersatzdienst. Das eine hat mit dem anderen so gut wie nichts gemein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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