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Thema | Wie Studenten wegen Einsatzteilnahme entschuldigen? | 38 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 406056 | ||
Datum | 30.05.2007 16:51 MSG-Nr: [ 406056 ] | 9320 x gelesen | ||
Geschrieben von Torsten Meiß Ich bin aber der Ansicht, das nicht jede örtliche Feuerwehr versuchen sollte dies mit der jeweiligen Hochschule zu klären, sondern es sollte über den Landkreis oder sogar über den jeweiligen Landesverband geklärt werden. Der Meinung bin ich auch, deswegen schrieb ich ja, dass das etwas dauern wird. Und um das dann hier noch mal etwas deutlicher zu machen. Es geht nicht darum, dass die die Uni verlassen oder das sie eine halbe Stunde vor Vorlesungsbeginn noch zum alarm kommen, es geht nur um die Fälle wenn es schon etwas vorher gepiept hat, der Einsatz lange war, ist egal ob ein größeres Feuer, Sturmeinsätze oder eine umfangreiche Personenrettung, der Einsatz hat sich halt hingezogen und wie hier alle wissen ist ja nicht mit dem Einrücken der Einsatz beendet, sondern die Fahrzeuge mmüssen meist noch wieder fertig gemacht werden (klar wer Termin stress hat geht das schaffen auch ein paar), aber man muss sich noch duschen, umziehen und dann los fahren. So kann es passieren (eigentlich sollten das auch alle hier wissen), das es um 00.12 piept und man erst um 7.30 wieder zurück ist, Vorlesung fängt aber um 8.00 Uhr an, die Person hatte keinen schlaf, nur eine halbe Stunde Zeit um zur Uni zu kommen, etc. Erschwerend kommt hinzu das die Einsatzkraft nicht nur um 8 Uhr Pflicht vorlesungen hat sondern immer wieder über den ganzen Tag verteilt. Bei zwei verschiedenen festgelegten Zeit vor Pflichtvorlesungsbeginn, einmal 4 Stunden und einmal 5 Stunden haben wir ausgerechnet das zwei der betroffenen Studenten nur noch am Wocheende kommen könnten und einer nur noch von Samstag bis Dienstag früh um 2 Uhr. Die Personen fallen also für eine sehr lange Zeit nicht aus, gegenbfarage dabei ist benötige ich FA die nur an zwei Tagen können? Es geht wirklich nur darum, wie mit dem verpassen der Pflichtvorlesung in folge von langen Einsätzen umgegenagen werden soll. Das jeder selbst wissen muss wie weit er gehen kann ist klar, desdwegen ist im Prüfungszeitraum, verständlicherweise, die Teilnahme geringer. Trotzdem geht es mit entschuldigen nach längeren Einsätzen. Wo ein ärtzliches Atest als entschuldigung ausreicht, reicht die entschuldigung mit Teilnahme an einem längeren Einsatz nicht aus. Und bei den Einsätzen soll es sich nicht wirklich um die Ölspur, die Katze im Baum oder den Containerbrand handeln, sondern schon, sagen wir mal, dickere Dinger, also größere Einsätze. Ich hoffe die Problematik jetzt entschlüsselt zu haben. Das jeder das im Vorfeld klären soll ist klar. Und das jeder mit seinem Arbeitgeber das selber lösen muss ist auch klar und ich würde auch niemals verlangen das der Schüler/ Student/ Auszubildende den Unterricht/ die Vorlesung/ die Arbeit verlässt, aber es geht um die Regelung wie nach längeren Einsätzen gehandelt werden soll, denn sonst fallen faktisch drei FA 5 Tage in der Woche komplatt aus, bzw. stehen nur für kleine Zeitspannen zur cverfügung, bei denen man wieder sagen müsste aber gleich müsstes du wieder weg. Das ist das Problem. MFG Thobias Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen. Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
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