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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 406930 | ||
| Datum | 04.06.2007 11:23 MSG-Nr: [ 406930 ] | 34416 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Kerscher Der Keller wurde dann von uns leergepumpt und anschließend auch noch mit einem Nass-Staubsauger die letzten Pfützen entfernt, jedoch stellt sich mir jetzt die Frage,... Da verwöhnt ihr den Kunden natürlich auch etwas. Das wird ihn sicherlich nur noch mehr darin bestätigen, beim nächsten Mal genauso zu verfahren. Es sei denn, die Kommune schreibt ihm eine entsprechende Kostennote. Geschrieben von Thomas Kerscher Meines Erachtens ergibt sich ja bei 15cm Wasser keine große Gefahr und hätte man sich damit den Einsatz sparen können? Yep. Vor allem ist es ja überraschend, dass ein Keller vollaufen kann. Und eine Gefrietruhe mit Inhalt sehe ich als nicht unbedingt schützenswertes Gut an. Wenn man da natürlich die guten antiken Möbel reinstellt ... Pech gehabt. Droht es antürlich nicht bei 15 cm zu bleiben, sondern nicht gerade unerheblich zu steigen, sieht es natürlich anders aus. Aber auch da ist die Frage, inwieweit die Feuerwehr tätig werden kann mit ihren Mitteln. Da kann man sich auch nur auf Zuflüsse verschliessen und abpumpen konezentrieren. Irgendwelche Abdichtungsmassnahmen an Wänden oder Durchlässen sollte man den Experten überlassen. Geschrieben von Thomas Kerscher Ist diese Problematik irgendwo geregelt bzw. wie handhabt ihr die Sache? Wenn die Tauchpumpe "schlürft" ist unsere unterste Einsatzhöhe erreicht. Der Rest hängt vom vorhandenen Zustand ab. Bei größerer Unwetterlage einpacken und weg. Ist es die alleinstehende Oma Meyer und der einzige Einsatz wird dann vielleicht auch mal etwas mehr gemacht. Aber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet. Grundsätzlich ist überall die gleich Problematik: Feuerwehr wird alarmiert und vor Ort stellt sich das ganze als Lappalie heraus. Aber "wenn man gerade sowieso da ist", wird es dann "mal eben" gemacht. Andersrum bietet sich ja an die Einsatzstelle erst mal mit ELW zu sichten. (Oder mit Privat-PKW). Hat aber dann wieder den Nachteil, dass weitere Einheiten nachkommen. Also Fahrzeug- und Personal Overkill wegen eines läppischen Keller unter Wasser. Einheitlich geregelt ist es nicht. Da müsstet ihr als Wehr mal überlegen, welche Hemmschwelle ihr euch setzt. Tauchpumpe ist bei uns Dreh- und Angelpunkt. Was wir damit schaffen ist Grundlage. Und immer in Rechnung stellen. Obwohl das evtl. dann einfach an die Versicherung weitergegeben wird. Rundum-Sorglos-Mentalität mit hohem Anspruchsdenken. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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