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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 411080 | ||
Datum | 24.06.2007 22:04 MSG-Nr: [ 411080 ] | 21206 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Mit Verlaub, das ist absurd. Ist es nicht! Dachträger braucht die Zulassung als Anbauteil für genau dein Fahrzeug und die Latten sind als Ladung spezieller in der StVO geregelt. So verhält es sich z. B. auch bei Skiträgern mit Magnethalterung. Die brauchen die Zulassung oder die ABE und die Ski sind Ladung! Nochmal! FAKT ist, dass die Dachaufsetzer der Feuerwehr als Anbauteile keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen ) und somit verkehrsrechtlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Warte jetzt darauf, dass die Bayern sowas entwicklen und eine ABE dafür beantragen. Würde das Teil dann Wolperdingeraufsetzer nennen ;-) Nabend Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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