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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW411080
Datum24.06.2007 22:04      MSG-Nr: [ 411080 ]21206 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Geschrieben von Christi@n PannierMit Verlaub, das ist absurd.
    Wenn ich einen Dachgepäckträger an mein Auto schraube und damit Holzlatten transportiere, dann sind die Holzlatten auch kein Anbauteil.


    Ist es nicht!

    Dachträger braucht die Zulassung als Anbauteil für genau dein Fahrzeug und die Latten sind als Ladung spezieller in der StVO geregelt.

    So verhält es sich z. B. auch bei Skiträgern mit Magnethalterung. Die brauchen die Zulassung oder die ABE und die Ski sind Ladung!

    Nochmal! FAKT ist, dass die Dachaufsetzer der Feuerwehr als Anbauteile keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen ) und somit verkehrsrechtlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

    Warte jetzt darauf, dass die Bayern sowas entwicklen und eine ABE dafür beantragen. Würde das Teil dann Wolperdingeraufsetzer nennen ;-)

    Nabend

    Jürgen


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