| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung von FW-Pressesprechern | 46 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 413871 | ||
| Datum | 08.07.2007 21:12 MSG-Nr: [ 413871 ] | 12727 x gelesen | ||
| Themengruppe: | ||||
Hallo! Geschrieben von Hanswerner Kögler Von "üben" ist da aber nicht viel zu sehen, oder ich war im falschen Film.Liegt vielleicht daran, dass er nur Fotos in die Galerie geladen hat, die einen der Pressebetreuer/-sprecher zeigen. Geschrieben von Hanswerner Kögler Welches Katastrophen-, Feuer-, Brand, Hilfeleistungs- oder sonstiges sinngemäßes Gesetz schreibt denn diese Funktion vor?Eine Tugend in Deutschland scheint mir mittlerweile zu sein, für alles eine Vorschrift o.ä. zu suchen, und sich am besten nicht mehr auf den Verstand und selbst gemachte Erfahrungen zu verlassen. Um auf Deine Frage zurückzukommen: siehe z.B. Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 ?Führung und Leitung im Einsatz? (FwDV 100), dort S5 "Presse und Medienarbeit". Gerade bei größeren Schadenslagen/Einsätzen bin ich der Meinung, dass eine zu späte, widersprüchliche, unsachliche, unprofessionelle, zurückhaltende oder fachsprachliche und damit unverständliche Öffentlichkeitsarbeit dazu führen kann, das Vertrauen in das Handeln der Einsatzkräfte und ganz besonders dem der Einsatzleitung zu untergraben. Mit guter Öffentlichkeitsarbeit und Medienbetreuung kann man die anwesenden Journalisten steuern und Konflikte vermeiden. Geschrieben von Hanswerner Kögler ... derweil hat halt auch die Presse zu warten.Das werden schon die Journalisten selbst entscheiden. Immerhin haben sie ja auch gewisse Rechte, auf die sie mit Sicherheit nicht verzichten werden, um auf mangelnde Öffentlichkeits- und Medienarbeit der FW oder anderer Einsatzorganisationen Rücksicht zu nehmen. Die Vertreter der Medien können sich zunächst grundsätzlich auf die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung berufen, wie sie in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet wird. Es kann also nicht die Aufgabe der Feuerwehren sein, den Medienvertretern Vorgaben dazu zu machen, was sie wann recherchieren oder fotografieren dürfen und was nicht. Geschrieben von Hanswerner Kögler Als Zyniker könnte man zu dem Schluß kommen, es gibt FA die wollen gar nicht "arbeiten"Als Zyniker könnte man zum Schluß kommen, es gibt FA, die wollen sich mit diesem wichtigen Thema nicht entsprechend auseinandersetzen. Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|