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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | ARD: Monitor berichtet über Schwarzarbeit im RettDienst | 24 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 414993 | ||
Datum | 13.07.2007 13:05 MSG-Nr: [ 414993 ] | 8942 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl gerade die HiOrg mit den 3 Buschtaben als Abkürzung kam nicht besonders gut weg... Wer erwarte von einem TV Beitrag eine Ausgewogene Betrachtung? Es ging um ehrenamtliche Arbeit von mehr als 15 Std. die Woche / 780 Std im Jahr. Diese sieht das Finanzamt als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an. Außerdem hatte das DRK im Beispiel 2,8 = Euro / Std Pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt. Letztlich geht es als um die Frage ob Pauschale Aufwandsentschädigungen rechtlich möglich sind und wenn ja in welchem Umfang. Unser überaus einfaches Steuersystem unterscheidet da feinsinnig zwischen Übungsleitern im Sport und Ausbildung in Erster Hilfe (Hier sind Vergütungen bis 2100 Euro / anno steuerfrei), Pflege, kirchlichen Aktivitäten und z.B. Sanitätsbetreuungen oder dem Einsatz im RD. Die beiden letzten Punkte sind IMHO nicht steuerbefreit. Die HiOrg sollen sich mit eigenem Geld am KatS beteidigen, Einnahmen aus Sanitätsdiensten müssen sie aber versteuern und die Mitarbeiter ihre Tätigkeit für die HiOrg natürlich auch. Gleiches gild für den RD. Hier verlangen die Kassen regelmäßig eine 20%ige Beteidigung von EA. Und die EA sollen dann noch für ihre Aufwandsentschädingungen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Das sich RS/RA mit EA Arbeit in eine HA Stelle "einkaufen" müssen oder ihnen dann eine HA Stelle versprochen wird ist natürlich nicht o.k. Sind die Finanzämter übrigens auch hinter den ea. Funktionsträgern der FW her? Die machen ja auch ggf. mehr als 780 Stunden im Jahr, bekommen eine Aufwandsentschädigung und (um bei dem Tenor des Monitor beitrages zu bleiben) nehmen Leuten Arbeit weg die man auch HA organisieren könnte. Gruß Ingo P.S. ich fahre ea. im RD, deutlich weniger als 780 Std und bekomme keine Aufwandsentschädigung. | ||||
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