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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fachkarrieren?, war: Feuerwehrgurt zulässige Anwendungsbereiche ? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 417034 | ||
| Datum | 25.07.2007 13:04 MSG-Nr: [ 417034 ] | 11128 x gelesen | ||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Düsing Richtig! Es gibt viele Wehren, in denen nur durch dieses Personal die Einsatzbereitschaft gewährleistet ist. Und da fängt dann das Problem einer 2-Klassen-Wehr an. Ausbildung im Feuerwehrdienst hört -für mich- nicht mit den Übungen auf, sondern fordert meiner Meinung nach auch ein wenig Eigeninitiative in Form von Lektüre! Und im Inet- Zeitalter ist nichts leichter, als sich über alles Mögliche zu informieren. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass das deutsche Feuerwehrwesen in den letzten Jahren einen riesen Sprung gemacht hat, welcher aufgearbeitet werden sollte. Wie die Aufarbeitung umgesetzt wird, ist die andere Frage! Geschrieben von Christian Düsing Zum einen durch ständige, effiziente Nachwuchswerbung. Zum anderen darf ich aber nicht FA, die die G26.3 nicht schaffen, zu einem Feuerwehrmann zweiter Klasse degradieren. Es gibt genügend Aufgaben, die man ohne Atemschutztauglichkeit im Einsatz wahrnehmen kann! Auch wenn das manche Forumsuser nicht einsehen wollen. Geschrieben von Christian Düsing Für eine gute Führungskraft, Maschinist, Bootsführer, FEZ-Personal bedarf es kein Atemschutz. Eine Führungskraft sollte aber schon im Thema Atemschutz Firm sein. Denn die befehligt den Angriffstrupp, und dann sollte die Wissen, was im Atemschutzeinsatz abgeht. Für den Rest stimme ich dir zu. Geschrieben von Christian Düsing Leider werden oft unbewusst FA ohne G26.3 nicht weiter gefördert und verlieren so den Spaß an der Feuerwehr. Und die sind bei Weitem keine schlechteren Feuerwehrleute! Geschrieben von Christian Düsing Welche Feuerwehr hat heutzutage kein Personalproblem und kann sich das noch erlauben? Keine. Und wer das Gegenteil behauptet hat den Schuß nicht gehört. MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | ||||
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