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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHilfsfrist in Bayern; war: Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr6 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern418126
Datum31.07.2007 17:41      MSG-Nr: [ 418126 ]4787 x gelesen
Infos:
  • 31.07.07 Hilfsfristeinwand des bayerischen Gemeindetages

  • Geschrieben von Jakob TheobaldFür die Bestimmung der Hilfsfrist sind folgende Parameter entscheidend:

    1. 13 Minuten = die Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch
    2. 17 Minuten = Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch
    3. 18 ? 20 Minuten = mit einem Flashover ist zu rechnen


    Wenn ich mich nicht täusche, sind das die auf der ORBIT fußenden Zahlen.

    Wie ich 'hier' schon erwähnte, sind die heute wohl eher nicht mehr so aktuell...insofern als Grundlage für Hilfsfristen eher ungeeignet.


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007

    atemschutzunfaelle.eu

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