News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrleinen - wann mit in den Einsatz120 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen419580
Datum08.08.2007 14:38      MSG-Nr: [ 419580 ]76926 x gelesen
Themengruppe:
  • Leinen, Seile, Knoten, Stiche

  • Geschrieben von Anton Kastner
    Ich denke, dass du ein Problem hat, wenn dir was passiert im Innenagriff und du hat deine Rettungsleine nicht dabei. Da stürzen sich der Staatsanwalt und der Unfallversicherer auf diese Verletzung der UVV.


    Und in der UVV steht, dass Du die Leine mitführen must?

    Geschrieben von Anton KastnerSo, jetzt geh zu deinem Unfallversicherer nach einem Unfall im Feuerwehrdienst und erzähl dem, dass du nicht nach deren Norm ausgerüstet warst. Der freut sich wahrscheinlich sehr, dass sie nicht zahlen müssen und du schaust in die Röhre.


    Ähm, nö.

    Geschrieben von Anton KastnerDarum sollen wir eigentlich immer nach FwDV ausgerüstet sein, auch bei noch so kleinen Einsätzen und uns nicht ausrüsten, wie es uns gefällt.

    Das kannst Du sicherlich mit der FwdV ähem UVV (äh was jetzt eigentlich? belegen).



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.160


    Feuerwehrleinen - wann mit in den Einsatz - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt