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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrleinen - wann mit in den Einsatz | 120 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 419580 | ||
| Datum | 08.08.2007 14:38 MSG-Nr: [ 419580 ] | 76926 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Kastner
Und in der UVV steht, dass Du die Leine mitführen must? Geschrieben von Anton Kastner So, jetzt geh zu deinem Unfallversicherer nach einem Unfall im Feuerwehrdienst und erzähl dem, dass du nicht nach deren Norm ausgerüstet warst. Der freut sich wahrscheinlich sehr, dass sie nicht zahlen müssen und du schaust in die Röhre. Ähm, nö. Geschrieben von Anton Kastner Darum sollen wir eigentlich immer nach FwDV ausgerüstet sein, auch bei noch so kleinen Einsätzen und uns nicht ausrüsten, wie es uns gefällt. Das kannst Du sicherlich mit der FwdV ähem UVV (äh was jetzt eigentlich? belegen). Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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