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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Feuerwehr-Verordnung
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.

2.SanH-Lehrgang der JUH
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Kleinlöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLändliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern??169 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz423061
Datum23.08.2007 10:45      MSG-Nr: [ 423061 ]171253 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Andreas MoselPflege euer TSF-W gut; ich habe die neue (noch nicht verabschiedete) Regelung zur Mindestausstattung der Feuerwehren zur Neugestaltung der FwVO vorliegen.

Wie neu ist dieser Regelungsentwurf?

Ist das der Entwurf wo man das TSF-W zugunsten des KLF gestrichen hat und als Ersatz für die LF8/6 bei B2 Gemeinden das MLF nennt?

Praktisch also:

GW-TS
KLF
MLF
HLF 10/10

als Standart vorsieht und TSF bzw. TSF-W nur noch als "Kann-Beschaffung" meint?

Der Entwurf ist aber schon etwas älter. Ich habe auch was von einem TSF-Tr bzw. KLF-Tr. läuten gehört, aber wie weit man da im Mysterium des Innern ist, keine Ahnung.

Gruß vom Berg

Jakob


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