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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 423061 | ||
| Datum | 23.08.2007 10:45 MSG-Nr: [ 423061 ] | 171253 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Andreas Mosel Pflege euer TSF-W gut; ich habe die neue (noch nicht verabschiedete) Regelung zur Mindestausstattung der Feuerwehren zur Neugestaltung der FwVO vorliegen. Wie neu ist dieser Regelungsentwurf? Ist das der Entwurf wo man das TSF-W zugunsten des KLF gestrichen hat und als Ersatz für die LF8/6 bei B2 Gemeinden das MLF nennt? Praktisch also: GW-TS KLF MLF HLF 10/10 als Standart vorsieht und TSF bzw. TSF-W nur noch als "Kann-Beschaffung" meint? Der Entwurf ist aber schon etwas älter. Ich habe auch was von einem TSF-Tr bzw. KLF-Tr. läuten gehört, aber wie weit man da im Mysterium des Innern ist, keine Ahnung. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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