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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 423487 | ||
Datum | 24.08.2007 22:09 MSG-Nr: [ 423487 ] | 42865 x gelesen | ||
Tach! Geschrieben von Stephan Breuer Wie kann eine JF denn eine Satzung haben? Für NRW gilt: Es kann je Stadt bzw. Gemeinde nur eine Freiwillige Feuerwehr geben. Deren Teil-Einheiten nennen sich je nach Historie Einheiten und/oder Löschzüge und/oder -gruppen. Bei den JFs ist das etwas anders, es gibt zwei mögliche Varianten: - es gibt für die gesamte Kommune nur eine JF, in der Jugendliche aus dem gesamten Stadt-/Gemeindegebiet Mitglied sind, oder - es gibt in versch. Einheiten eigenständige JFs. Diese sind zusammengeschlossen in einer Stadt-/Gemeinde-JF. In beiden Fällen ist die JF Teil der kommunalen Feuerwehr, kann aber trotzdem (obwohl sie keinen Vereinsstatus hat) Träger der freien Jugendhilfe sein. Die Fördervereine können das nicht, da sie selbst keine aktive Jugendarbeit betreiben. Und eine JF, die anerkannter Träger der Jugendarbeit ist oder werden will, braucht schon eine Satzung, auch wenn man sie dann Jugendordnung nennt. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. | ||||
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