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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge | ||
| Autor | Jörg8 D.8, Teuschnitz / | 423795 | ||
| Datum | 26.08.2007 17:14 MSG-Nr: [ 423795 ] | 25048 x gelesen | ||
Bei uns in der Wehr handaben wir dies generell so: 1. Es wird immer mit den Sondersignalen bei Einsätzen gefahren. 2. Je nach Alarmmeldung entscheidet der GF ob Martinshorn eingesetzt wird. 3. Bei Alarmfahrten zu "kleineren" Einsätzen wie Windbruch oder Ölspuren entscheidet der Maschinist ob er das Martinshorn nutzt oder nicht. Generell gilt jedoch auch, ob bereits andere Einrichtungen an der Einsatzstelle sind. ( polizei, THW, Rettungsdienst oder andere FF ). Ist zum Beispiel bei einer Ölspur noch keine andere Einrichtung vor Ort fahren wir mit Blaulicht und Martinshorn, ist jedoch bereits eine andere Organisation vor Ort fahren wir nur mit Blaulich bzw. an Engstellen, abknickenden Vorfahrtsstraßen mit Martinshorn. In diesem Jahr hatten wir einen Vortrag von der Polizei über das Thema Wege und Sonderrecht, Straßenverkehrsordnung. Auch der Referent der Polizei schulg diese Vorgehensweise vor und sicherte uns somit eine "sichere" Fahrt ( von Seiten des Gesetzgebers zumindest ) Sicherlich gibt es ja einige Leute die dann wieder über die Idioten der Feuerwehr schimpfen. Diesen Spruch kennen wir ja - oder ? Wir werden noch analog über FME alamiert. In der Alamierung ist geregelt, das wir nur zu kleinen Einsätzen ( Ölspuren, Windbrüche, Unwettereinsätzen ) über den FME alamiert werden. Durch ertönen der Alarmschleife ( Pieptöne (Funkwecker) oder Dauerton (Sierene) ) erkennen wir die Unterschiedlichen Alamierungsarten. Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten. Gebe hier meine persönliche Meinung ab. Grüße aus dem Frankenwald - Jörg D. | ||||
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