| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 423952 |
| Datum | 26.08.2007 23:15 MSG-Nr: [ 423952 ] | 25209 x gelesen |
Landesfeuerwehrschule
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Geschrieben von Christian FischerBei uns als eigenständiger Wehr hat die Leitstelle da gar nichts zu sagen.
Du hast Recht. Für Baden-Württemberg ist im LFG dazu keine eindeutige Regelung getroffen, es wird nur alarmiert. Von Entscheidungsbefugnis zu Sondersignal steht aber weder bei den Leitstellen noch bei der Leitung der Gemeindefeuerwehren etwas genaues drin. In Hessen lehrt die LFS dass die Leitstelle die Einsatzkräfte bis zur Einsatzstelle führt, was meiner Meinung nach die Frage Sondersignal ja/nein beinhaltet. Aber im HBKG habe ich ebenfalls nichts eindeutiges gefunden. Dennoch sind im Netz nicht alle Erlasse für Hessen einsehbar, werd´ morgen mal auf der Leitfunkstelle nachfragen ob sie dazu etwas in gedruckter Form haben.
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