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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge | ||
| Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 424049 | ||
| Datum | 27.08.2007 12:52 MSG-Nr: [ 424049 ] | 24971 x gelesen | ||
Hallo. Geschrieben von Christian Bergmann Häää ?!? Entweder habe ich SoSi Indikation oder nicht. Sollen wir uns für mittelschwere Eile auch noch einen Schalter für nur Horn einbauen? War keine Rede von "mittelschwerer Eile" Entweder es eilt oder es eilt nicht. Wenns eilt, §38 STVO, wird mit Blaulicht und Einsatzhorn gefahren, z.B. PKlemm, Brand oder ähnliches. Wenns nicht eilt, aber hoheitlicher Auftrag vorhanden ist,§35 STVO, wird nur mit Blaulicht gefahren. Also an roter Ampel anhalten usw. Katze vom Baum, Sturmschaden ohne Gefährdung usw. Wenn dann trotzdem jemand der Meinung ist, das Einsatzhorn während der Einsatzfahrt (bei höchster Eile)auszuschalten und ihm dann an einer rechts vor links-Kreuzung jemand von rechts reinkracht, dann muß dieser FA(GF) das auch verantworten. So lange nichts passiert, ist alles bestens. Wie bei vielen anderen Sachen auch bei Feuerwehrs. MFG Marc Wille MFG Marc Wille | ||||
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